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Die 1991 erlassene Verpackungsverordnung zum Abfallgesetz des Jahres 1986 verpflichtet alle Unternehmen
- Verpackungen zurücknehmen und diese einer stofflichen Verwertung oder Wiederverwendung zuzuführen.
Verantwortung wird von der öffentlichen Abfallwirtschaft auf die Industrie übertragen.
Abfälle dürfen weder deponiert noch thermisch verwertet werden, sondern sind nach Stoffen getrennt zu sortieren und recyclefähig aufzuarbeiten. (Siehe Folie).
Aufgabe:
Die Entsorgungslogistik überwacht die Entsorgungsabläufe im Rahmen eines eigenständigen Bereiches.
Es erfolgt die Betrachtung der logistischen Kette der Reststoffe von Ihrer Entstehung bis zu ihrer Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeit, sowie Einflußfaktoren auf
- Mengen, Art und Behandlung des Abfallmaterialflusses.
Die Aufgabenstellung weißt Ähnlichkeiten zur Produktions- und Distributionslogistik auf.
(bezüglich Materialfluß und Fuhrparkdisposition).
Kostenvermeidung:
Reduzierung der Kosten mittels wirtschaftlicher Abfallerfassungssysteme mit aufeinander abgestimmten Behälter-, Lager- und Transportsystemen.
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UNTERNEHMENSLOGISTIK
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Letzte Änderung: 01.02.2009